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WADA: Xenon und Argon auf der Verbotsliste - Kritik an Madrider Gericht
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19.05.2014

WADA: Xenon und Argon auf der Verbotsliste - Kritik an Madrider Gericht

Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Einem Bericht von Cycling Weekly zufolge hat die WADA die Edelgase Xenon und Argon in die Liste der verbotenen Doping-Substanzen aufgenommen. Im Umfeld der Olympischen Spiele von Sotschi war erstmals publik geworden, dass Xenon von Leistungssportlern - trotz der im Dunkeln liegenden Nebenwirkungen - zur Förderung der Produktion roter Blutkörperchen inhaliert wird. Im Abschnitt S.2 der Verbotsliste von 2014, welcher sich mit Peptiden, Wachstumsfaktoren und verwandten Substanzen befasst, werden unter Punkt 1 ("Erythropoetin-stimulierende Wirkstoffe") nun ausdrücklich Xenon und Argon als Beispiele genannt. Das neue Verbot tritt in drei Monaten in Kraft.

Des Weiteren kritisiert die WADA den Madrider Strafgerichtshof, weil über den Einspruch gegen die Vernichtung der Operacion Puerto-Beweismittel immer noch nicht entschieden wurde. Vor bereits einem Jahr hatten sich sowohl die Welt-Anti-Doping-Agentur wie ihre spanischen Kollegen wie die UCI gegen den Urteilsspruch im Fall Eufemiano Fuentes gewandt, der eine Vernichtung aller Blutbeutel vorsah. Dass es in der Sache nichts Neues gebe, sende an saubere Athleten weltweit ein falsches Signal aus, hieß es. Die spanischen Behörden sollten die Akte schnellstmöglich schließen.


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