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Radcross: Belgisches Sportschiedsgericht entscheidet morgen über Einspruch von Meeusen und Co.
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21.01.2015

Radcross: Belgisches Sportschiedsgericht entscheidet morgen über Einspruch von Meeusen und Co.

Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Schon morgen Abend wird das Belgische Sportschiedsgericht (BAS) über den Einspruch entscheiden, welchen Tom Meeusen, Bart Wellens (beide Telenet-Fidea) und Laurens Sweeck (Corendon-Kwadro) heute gegen ihren Ausschluss von der Radcross-WM und dem Weltcup-Finale eingelegt haben. Um 20 Uhr hat das BAS dafür in Brüssel eine Eilsitzung einberufen. Der flandrische Radsportverband KBWB, der kurz zuvor die Betroffenen ausdrücklich an das Schiedsgericht verwiesen hatte, versprach ein wie auch immer geartetes Urteil anzuerkennen. Das BAS wies darauf hin, dass es nicht um Schuld oder Unschuld der Athleten gehe, sondern nur um die Frage, ob ein Ausschluss aus der Nationalmannschaft zu rechtfertigen sei. Der KBWB und sein wallonisches Pendant RLVB ziehen sich auf eine Regel zurück, die besagt, dass Fahrer nicht selektioniert werden können, wenn sie Teil eines Ermittlungsverfahrens sind, an dessen Ende ihnen ein Doping-Verstoß nachgewiesen werden könnte.


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