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Europäisches Patentamt bestätigt Rechtsbeständigkeit des Canyon „Maximus Seattube“
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26.11.2010

Europäisches Patentamt bestätigt Rechtsbeständigkeit des Canyon „Maximus Seattube“

Autor: Andreas Michels (Canyon Bicycles GmbH)



Koblenz/Rijswijk, 25. November 2010 – Nachdem das Landgericht Düsseldorf bereits im September entschieden hat, dass die Cervélo Rahmen R3, R3SL und RS das europäische Canyon Patent EP 1737724 verletzen, hat gestern die Einspruchsverhandlung über dessen Rechtsbeständigkeit vor dem Europäischen Patentamt in Rijswijk bei Den Haag stattgefunden. In der Verhandlung wurde das EP-Patent von Canyon in leicht konkretisiertem Umfang als voll patentfähig bestätigt. Das Patent bezieht sich auf eine besonders belastungsgerechte Form des Sitzrohres von Fahrradrahmen, bei der ein Merkmal die Abflachung auf der Kettenblattseite ist. In dem konkretisierten Hauptanspruch 1 wurde nun klargestellt, dass der durch die Abflachung frei werdende Bauraum Platz für einen Umwerfer und Kettenblätter schafft.

„Die in dem Patent beschriebene Form des Sattelrohres ermöglicht es einen nach UCIRichtlinien gefertigten Diamantrahmen zu bauen, der im Tretlager bei einem nahezu identischen Gewicht eine um bis zu 20 Prozent höhere Steifigkeit aufweist“, erklärte Canyon Entwicklungsleiter Dr. Michael Kaiser nach der Verhandlung. „Diese Form haben wir erstmals in unserem ersten Ultimate CF Rahmen mit F10 Technologie eingesetzt. Dieser Rahmen hat über Jahre Maßstäbe beim Steifigkeits-Gewichts-Verhältnis gesetzt. Wir prüfen jetzt die nächsten Schritte gegenüber Cervélo. Dabei geht es insbesondere um die Verletzung unserer Patente in weiteren Ländern.“

Das Europäische Patent ist neben Deutschland in den neun Ländern Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Großbritannien und Spanien gültig. Daneben besitzt die Canyon Bicycles GmbH korrespondierende Patente in den USA und China sowie korrespondierende Patentanmeldungen in Neuseeland und Kanada.

Canyon Geschäftsführer Roman Arnold sagte im Hinblick auf das bereits vorliegende Verletzungsurteil des Landgerichts Düsseldorf: „Ich möchte nochmals betonen, dass wir dieses Urteil nicht gegenüber Privatpersonen durchsetzen werden.“





Europäisches Patentamt bestätigt Rechtsbeständigkeit des Canyon Maximus Seattube
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