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Patentrecht:
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26.11.2010

Patentrecht:


Patentrecht:
Im Patentrechtsstreit zwischen den Fahrradherstellern Canyon und Cervelo hat das Europäische Patentamt (EPO) gestern den Hauptanspruch des Canyon-Patents für ungültig erklärt, da dieser auf Ausführungen zurückgeht, die bereits 1942 in einem Patent von Barra vollumfänglich beschrieben wurden. Auch akzeptierte das EPO die Beweise von Cervelo, dass die beschriebenen Ausführungen bereits vor Patentierungen von anderen Herstellern verwendet wurden. Canyon hat jetzt die Patentansprüche enger gefasst, um das Patent am Leben zu erhalten. Cervelo geht nach eine Pressemitteilung davon aus, dass Sie auch gegen die nun enger gefassten Ansprüche eine Vorbenutzung nachweisen können. Canyon hingegen sieht sich in seiner Position gestärkt.
-> Zur Pressemitteiulung von Canyon


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