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Fall Sinkewitz:
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20.03.2011

Fall Sinkewitz:


Fall Sinkewitz:
Nach Bekanntwerden der positiven Doping-Probe Patrik Sinkewitz\' war in den Medien von einem \"Kompetenzgerangel\" zwischen UCI, BDR und NADA die Rede gewesen. Nun stellte ein Sprecher der nationalen Anti-Doping-Agentur Deutschlands klar, dass die Zuständigkeit zunächst beim Weltverband liege und nach Abwicklung der B-Probe an den deutschen Verband übergehe. Dieser werde die Verantwortung gemäß einem zu Jahresbeginn getroffenen Abkommen der NADA übertragen. Ob Sinkewitz eine Öffnung der B-Probe vornehmen lässt, ist bislang noch offen. Der 30-Jährige, der am Tag des GP di Lugano (27.2.) positiv auf das Wachstumshormon HGH getestet wurde, hat noch vier Tage Zeit für den Antrag. Sollte sich der Doping-Verdacht bestätigen, ist eine lebenslange Sperre für den Wiederholungstäter mehr als wahrscheinlich. Sein Team Farnse Vini drohte mit sofortiger Entlassung. Sinkewitz war ein neu entwickeltes und von der UCI bislang geheim gehaltenes Testverfahren zum Verhängnis geworden.


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