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Rechtsstreit zwischen Franke und WDR:
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01.03.2012

Rechtsstreit zwischen Franke und WDR:


Rechtsstreit zwischen Franke und WDR:
Wie die Münstersche Zeitung heute berichtet, hat der Erfurter Sportmediziner Andreas Franke im Fall seiner umstrittenen UV-Bestrahlungstherapie gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) eine einstweilige Verfügung erwirkt. Im Wortlaut heißt es, dem WDR werde verboten, \"in Bezug auf den Antragsteller zu behaupten, behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten, verbreiten zu lassen, er habe ’verbotene Blutbehandlungen‘ durchgeführt.\" Der WDR hatte am 20. Januar in einem Beitrag der ARD-Sportschau berichtet, dass Franke seit mehreren Jahren Sportlern, darunter die Radprofis Marcel Kittel und Jakob Steigmiller, Blut entnommen, mit UV-Licht behandelt und dann wieder zugeführt habe. Bei Zuwiderhandlung droht dem WDR eine Ordnungsstrafe bis zu 250.000 Euro oder gar eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die an Intendantin Monika Piel vollstreckt werden würde. Franke weist die Dopingvorwürfe von sich und unterstreicht, dass seine Behandlung nur der Vorbeugung und Behandlung von Infektionen gedient habe und von der WADA erst seit 1. Januar 2012 verboten wurde. (wf)


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