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Nachträglicher Freispruch für Heras:
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24.06.2011

Nachträglicher Freispruch für Heras:


Nachträglicher Freispruch für Heras:
Ein spanisches Berufungsgericht hat die zweijährige Doping-Sperre des ehemaligen Radprofis Roberto Heras sowie die Aberkennung seiner Resultate nachträglich für unrechtmäßig erklärt. Vuelta-Sieger Heras (damals Liberty Seguros) war während der Spanien-Rundfahrt 2005 positiv auf Epo getestet worden, woraufhin der Gesamtzweite Denis Menchov stattdessen den Gesamtsieg zugesprochen bekam. Theoretisch müsste diese Entscheidung also nun erneut rückgängig gemacht werden. Das Gericht folgte Heras\' Verteidigungsstrategie, wonach die Dopingproben erstens nicht angemessen gelagert und zweitens nicht anonymisiert untersucht worden seien.


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