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Doping-News: Erwägt Lance Armstrong ein Eingeständnis seiner Missetaten?
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05.01.2013

Doping-News: Erwägt Lance Armstrong ein Eingeständnis seiner Missetaten?

Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Die Affäre Armstrong kann offenbar immer noch nicht zu den Akten gelegt werden. Unglaublich, aber wahr - einer Meldung der New York Times und weiteren übereinstimmenden Medienberichten zufolge plant der ehemalige Tour-de-France-Rekordsieger ein Doping-Geständnis. Er soll sogar schon Kontakt zur USADA, evtl. sogar zu USADA-Chef Travis Tygart persönlich, aufgenommen haben. Andere Quellen berichten, dass auch ein Gespräch mit WADA-Direktor Howman geplant sei. Die US-Anti-Doping-Agentur hatte den einstigen Dominator mit einer detaillierten Anklageschrift zu Fall gebracht, lebenslang gesperrt sowie sämtliche Resultate zwischen August 1998 und 2005 aberkannt - was später durch die UCI bestätigt wurde. Angeblich ist es Armstrongs Wunsch, wieder an Triathlon-Wettbewerben teilzunehmen, der ihn zu einem Geständnis bewegen könnte. Allerdings wäre eine Strafreduzierung nach Abschluss eines Prozesses - und nicht im Vorfeld im Rahmen einer Kronzeugenregelung - durchaus ungewöhnlich. Die New York Times schreibt des Weiteren von erheblichem Druck, welcher auf den US-Amerikaner seitens der von ihm gegründeten Livestrong Foundation ausgeübt werde. Zugleich wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein Geständnis delikate Folgen nach sich ziehen könnte. Denn schließlich würden sich im Nachhinein alle teils unter Eid abgelegte Unschuldsbeteuerungen als Meineide erweisen, und alle jene, die Armstrong bereits jetzt auf Schadenersatz verklagen, würden automatisch ins Recht gesetzt.
Weder Armstrongs Anwalt noch gar der Betroffene selber haben die Gerüchte, welche aus einer glaubwürdigen Insider-Quelle stammen sollen, bislang bestätigt oder dementiert. Der Anwalt meinte lediglich, wenn sein Mandant etwas zu sagen haben, dann sei das seine Sache. Dass der mittlerweile 41-jährige Armstrong eine Kehrtwende vorbereiten könnte, war spätestens seit seinem Verzicht auf Klage vor dem CAS, nicht mehr ganz von der Hand zu weisen.


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