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UCI: Verlassen der Straße bei Radrennen wird unter Strafe gestellt
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05.11.2013

UCI: Verlassen der Straße bei Radrennen wird unter Strafe gestellt

Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Einem Bericht von Cyclingnews zufolge hat die UCI auf ihrer Management Committee-Sitzung in Florenz eine neue Vorschrift erlassen, wonach das Verlassen der Straße bei Radrennen ab 2014 verboten ist. Das heißt ganz konkret, dass Fahrer bestraft werden, wenn sie - wie man es bislang regelmäßig sieht - auf Gehwege ausweichen, über Kreisverkehre abkürzen oder andere der Straße parallel laufende Wege befahren. Meist geschieht dies mit der Absicht, einige Meter gutzumachen, deswegen ist eines der Motive der UCI die Fairness im Wettkampf. Aber auch die Gefährlichkeit derartiger Manöver hat den Weltverband offenbar zu dieser Maßnahme bewogen. Welche Sanktionen bei Zuwiderhandlung angewandt werden, ist noch unklar. Das Befahren des Rinnsteins - besonders beliebt auf kopfsteingepflasterten Straßen - soll aber offenbar erlaubt bleiben.


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