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Aarau AG - Velofahrer nach Unfall verstorbenAarau AG - Velofahrer nach Unfall verstorben
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13.05.2014

Aarau AG - Velofahrer nach Unfall verstorbenAarau AG - Velofahrer nach Unfall verstorben


Eine Kollision zwischen einem deutschen Anhängerzug und einem Velofahrer forderte am Morgen ein Todesopfer. Der 53-jährige Velofahrer, der mit schweren Verletzungen ins Spital eingeliefert werden musste, verstarb nach kurzer Zeit. Die Kantonspolizei sperrte den Bereich der Unfallstelle während mehrerer Stunden. Die Feuerwehr Aarau leitete den Verkehr örtlich um. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eröffnete eine Strafuntersuchung zur Klärung des Unfallhergangs.
 
Am Dienstagmorgen, 13. Mai 2014, zirka 10.15 Uhr fuhr ein 51-jähriger Schweizer mit Wohnsitz in Deutschland mit seinem Anhängerzug in Aarau von der Rohrerstrasse via Kreuzplatz in Richtung Laurenzenvorstadt. Dabei kam es wenige Meter nach der Kreuzung zu einer Kollision mit einem Velofahrer. Dieser geriet unter das Fahrzeug und wurde dabei schwer verletzt.
Sofort kümmerten sich Drittpersonen um den Verletzten. Rasch waren Ambulanz und Polizeipatrouillen vor Ort. Der 53-jährige Verletzte, ein Schweizer mit Wohnsitz in der Region, wurde in kritischem Zustand ins Kantonsspital Aarau eingeliefert. 
Kurze Zeit später erlag er dort seinen schweren Verletzungen.
 
Zur Durchführung der Tatbestandsaufnahme und Spurensicherung musste die Feuerwehr Aarau, unterstützt durch die Stadtpolizei, den Bereich der Unfallstelle (in Richtung Laurenzenvorstadt/Sauerländertunnel) sowie die Rohrerstrasse aus Richtung Autobahn T5 für mehrere Stunden sperren, was über die Mittagszeit zu Verkehrsbehinderungen im Raum Aarau führte. Der Verkehr wurde örtlich umgeleitet.
 
Die Kantonspolizei hat die Ermittlungen zur Klärung des Unfallablaufs eingeleitet und die Unfallgruppe beigezogen. Nach ersten Erkenntnissen dürfte der Velofahrer in gleicher Fahrtrichtung gefahren und dann unvermittelt vor den Lastwagen geraten sein. 
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eröffnete eine Strafuntersuchung und ordnete eine Blut- und Urinprobe an. Die Kantonspolizei aberkannte dem Lastwagenfahrer seinen deutschen Führerausweis.


(Quelle: Polizeibericht.ch)


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