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Bahnradsport: Vogel erhält 100.000 Euro Schmerzensgeld vom Freistaat Thüringen
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14.08.2014

Bahnradsport: Vogel erhält 100.000 Euro Schmerzensgeld vom Freistaat Thüringen

Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Wie bereits gestern auf der Webseite des BDR zu lesen war, hat Bahnsprinterin Kristina Vogel im Rechtsstreit mit dem Freistaat Thüringen einen Erfolg errungen. Das Landgericht Erfurt verurteilte das Bundesland zu einer Schadenersatzzahlung von 100.000 Euro. Vogel hatte Thüringen verklagt, nachdem sie im Mai 2009 während des Trainings unverschuldet von einem Polizeiauto angefahren und schwerstens verletzt worden war. Von den Folgen, die sie beinahe ihre Gesundheit und Karriere gekostet hätten, erholte sie sich nur langsam. Der Freistaat bot damals 25.000 Euro Schmerzensgeld an und zog die Sache mutwillig in die Länge, was ihm nun von den Erfurter Richtern vorgehalten wurde. "Jetzt kann ich endlich einen Schlussstrich ziehen", sagte Vogel im Anschluss an den Urteilsspruch. Thüringen hat die Möglichkeit, vor dem OLG in Berufung zu gehen.


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