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UCI: Neuer Paragraf sieht harte Strafen für technologischen Betrug vor
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29.04.2015

UCI: Neuer Paragraf sieht harte Strafen für technologischen Betrug vor

Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Wie Cyclingnews heute berichtet, hat die UCI harte Strafen für sogen. Motor-Doping eingeführt, und zwar bereits am 30. Januar dieses Jahres. Die neuen Sanktionen greifen also das Thema des technischen Dopings auf, das auch der CIRC-Bericht als wachsende Bedrohung erkannte, sie sind aber keine Reaktion auf den Report. Der neue Paragraf 12.1.013 ("Technological fraud") besagt, dass Fahrer, in deren Rennmaschinen Elektromotoren oder andere Antriebssysteme gefunden werden, mindestens sechs Monate gesperrt werden und zwischen 20.000 und 200.000 Schweizerfranken Strafe zahlen müssen. Auch wird die betroffene Mannschaft für ein halbes Jahr komplett aus dem Verkehr gezogen, wobei zusätzlich zwischen 100.000 and 1 Million Franken fällig werden. Die Regelung findet nicht nur auf solche Fahrräder Anwendung, die im Rennen tatsächlich eingesetzt wurden, sondern auch auf bloße Ersatzmaschinen. Weltverbandspräsident Cookson wird von der spanischen AS zitiert mit den Worten: "Die UCI nimmt das Thema technologischen Dopings, etwa den Gebrauch versteckter Motoren, sehr ernst. Der Bericht der unabhängigen Radsport-Reform-Kommission bestätigte nur die unbedingte Handlungsnotwendigkeit." Zugleich kündigte Cookson weitere Fahrrad-Checks im Renngeschehen an. Bereits während Paris-Nizza und bei Mailand-Sanremo waren ausgewählte Räder auf versteckte Antriebshilfen untersucht worden.


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