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Shortnews Doping-News: Armstrong erringt Teilerfolg im Whistleblower-Prozess – Klage muss abgeschwächt werden |
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15.01.2016 | |
Doping-News: Armstrong erringt Teilerfolg im Whistleblower-Prozess – Klage muss abgeschwächt werdenAutor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)Lance Armstrong und zwei Mit-Angeklagte haben einen Teil-Erfolg im sogen. Whistleblower-Prozess errungen, den zu verstehen man allerdings ein Grundstudium in US-amerikanischem Zivilrecht absolviert haben müsste. Vereinfacht ausgedrückt hat ein Bezirksrichter entschieden, dass Floyd Landis – der die Klage ursprünglich einreichte – und die US-Regierung, die sich seit 2013 daran beteiligt – weniger von Armstrong und den US Postal Team-Verantwortlichen zurückfordern können, als ein anderer Bezirksrichter im Jahr 2014 als rechtmäßig veranschlagte. Wie Cycling Weekly erläutert, wurde der Anteil der sogen. "reverse false claims" an der Klage abgewiesen und es bleiben nur noch die "direct false claims" übrig. Das bedeutet, dass die US-Regierung zwar die an das US Postal Team gezahlten Sponsorengelder zurückverlangen kann – mit dem Verweis darauf, dass diese im Doping-System veruntreut wurden -, nicht aber zusätzlich eine Entschädigung dafür verlangen kann, dass ihm die Team-Verantwortlichen die Rückzahlung der Gelder bislang vorenthielten. Der Richter drückte es so aus: "Tailwind [die Firma hinter dem USPS Team] war gegenüber den Vereinigten Staaten in der Zeit, in der die Angeklagten mutmaßlich falsche Behauptungen aufstellten oder aufstellen ließen, um Sponsorengelder nicht zurückzahlen zu müssen, nicht rechtlich verpflichtet." Oder anders: Der Sponsorenvertrag zwischen Armstrong und dem US Postal Service habe keine rechtliche Verpflichtung geschaffen, USPS Gelder zurückzuzahlen, die man auf Basis falscher Behauptungen erhalten habe. Was für Tailwind und Armstrong gilt, übetrug der Richter auch auf die Firma Capital Sports & Entertainment, welche Armstrongs Manager Bill Stapleton und sein Geschäftspartner Bart Knaggs gegründet hatten. Selbst wenn eine Berechtigung im Sinne der "reverse false claims" bestanden hätte, dann hätte sie nur für Tailwind gegolten, als Vertragspartner des Sponsorings. |
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15.01.2016 | |
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