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Jörg Jaksche bis 2. Juli 2008 gesperrt
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20.09.2007

Jörg Jaksche bis 2. Juli 2008 gesperrt

Info: Doping-Info
Autor: Martin Roseneder

Heute wurde Jörg Jaksche nach Durchführung einer antragsgemäß unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefundenen mündlichen Verhandlung vor dem Anti-Doping-Ausschuss des Österreichischen Radsport-Verbandes von diesem des Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen für schuldig befunden. Er hat die verbotenen Substanzen Erythropoietin (EPO) sowie Wachstumshormone eingenommen bzw die verbotene Methode des Blutdopings vorgenommen und wurde deshalb nach dem WADC mit einer Sperre von einem Jahr, beginnend mit 2. Juli 2007 (Tag der vorläufigen Suspendierung durch den ÖRV), für nationale und internationale Wettkämpfe für alle Sportarten belegt. Weiters wurde er zum Kostenbeitrag des Verfahren vor dem ADA von Euro 1.500,00 verpflichtet.

Der ADA hat aufgrund der Aussagen von Jörg Jaksche im vorliegenden Fall die im WADC vorgesehene Kronzeugenregelung angewandt.

Jörg Jaksche, der ÖRV bzw die UCI haben nach dem ADBG bzw WADC die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss binnen vier Wochen nach Zustellung der schriftlichen Beschlussausfertigung einen Einspruch an die Unabhängige Schiedskommission bzw. (in der Folge) an den CAS zu erheben.


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