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Der ÖRV zur Causa Kohl
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14.10.2008

Der ÖRV zur Causa Kohl

Autor: Martin Roseneder (www.radsportverband.at)
Bericht: Auch Bernhard Kohl geht Dopingfahndern ins Netz



Per 1. Juli 2008 wurde per Anti-Doping-Bundesgesetz festgelegt, dass über die Unabhängige Rechtskommission der NADA (die im Auftrag der Fachverbände agiert) Anti-Doping-Verfahren abzuwickeln sind. Bis zu diesem Datum wurden Anti-Doping-Vergehen vor dem Anti-Doping-Ausschuss des Präsidiums des Österreichischen Radsport-Verbandes abgewickelt. „Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung hat der Österreichische Radsport-Verband die Rechtssprechung in einem möglichen nationalen Verfahren gegen Bernhard Kohl an die Rechtskommission abgetreten und besitzt somit laut Geschäftsordnung der Rechtskommission lediglich Parteienstellung “, sagt ÖRV-Generalsekretär Rudolf Massak.

Bei der NADA liegt eine Benachrichtigung der französischen Anti-Doping-Agentur vor, worin mitgeteilt wird, dass Bernhard Kohl bei der diesjährigen Tour de France zwei Mal – am 3. Juli zwei Tage vor Tour-Start und am 15. Juli, dem ersten Ruhetag - positiv auf CERA getestet wurde. Offiziell liegt keine Probenanalyse vor, der Österreichische Radsport-Verband wurde offiziell noch nicht in Kenntnis gesetzt. „Das sind die Fakten. Bernhard hat mittlerweile die Öffnung der B-Proben beantragt. Sollte diese ebenfalls positiv sein, wird mit aller Härte gegen ihn vorgegangen. Ich habe heute Vormittag mit ihm telefoniert und ihm geraten, alle Karten auf den Tisch zu legen und auch die Hintermänner zu nennen. Jetzt liegt es an ihm, wie er mit seinem Manager die weitere Vorgehensweise plant“, sagt ÖRV-Präsident Otto Flum.





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