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Doping-News: Texanisches Gericht weist Armstrongs Klage gegen USADA zurück
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20.08.2012

Doping-News: Texanisches Gericht weist Armstrongs Klage gegen USADA zurück

Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Lance Armstrong hat vor dem texanischen Bundesgericht, vor dem er Klage gegen die USADA eingelegt hatte, eine Schlappe erlitten. Der Richter wies seinen Einspruch zurück - Begründung: Armstrongs verfassungsmäßig verbriefte Rechte seien, anders als in der Klageschrift postuliert, nicht angetastet, und für seine anderen Einwände sei das Gericht gar nicht zuständig. Die Anwälte des siebenfachen Tour-Siegers hatten der US-Anti-Doping-Behörde das Recht, ihren Mandanten anzuklagen und zu verurteilen, absprechen wollen - einer Argumentation, welcher der Richter in Austin offensichtlich nicht folgte. USADA-Chef Travis Tygart sah sich auf voller Linie bestätigt. Das Bundesgericht habe die Vorgehensweise seiner Agentur gestärkt und einem Schiedsgerichtsverfahren stünde nun nichts mehr im Wege, sofern der Angeklagte dies wünsche. Die Frist, innerhalb derer Armstrong sich entweder schuldig bekennen oder aber einen Prozess vor einem unabhängigen Tribunal fordern muss - mit Zeugenaussagen unter Eid und öffentlicher Beweisaufnahme -, läuft in wenigen Tagen ab.

Update: Dem Internetportal Cyclingnews zufolge fand der texanische Bundesrichter, obwohl er Armstrongs Klage nicht stattgab, durchaus auch harsche Worte für die US-Anti-Doping-Behörde. Vieles deute darauf hin, dass es ihr weniger um die Sache selbst als um die politische und mediale Wirksamkeit gehe, welche der Name Armstrong mit sich bringe. Der Zeitpunkt der Anklage - viele Jahre nach den mutmaßlichen Doping-Vergehen -, die Miteinbeziehung von Personen, welche außerhalb des Kompetenzbereichs der USADA liegen, und die Verpflichtung von Kronzeugen würden Fragen aufwerfen. Zudem sei die Beweislage immer noch spärlich oder zumindest nicht transparent genug. Der Richter forderte die USADA nachdrücklich auf, dem Armstrong-Lager rechtzeitig vor Beginn des Arbitration-Verfahrens sämtliches Anklagematerial zukommen zu lassen.


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