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UCI-Präsidentschaftswahl: CAS hat keine Befugnis in Sachen Nominierungsrichtlinien
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06.09.2013

UCI-Präsidentschaftswahl: CAS hat keine Befugnis in Sachen Nominierungsrichtlinien

Info: UCI-Präsidentschaftswahl 2013: Chronik aller News
Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Das Exekutivkomitee der UCI hat sich einstimmig gegen eine Einbeziehung des Internationalen Sportgerichtshof CAS in der Frage der Nominierungsrichtlinien für die UCI-Präsidentschaftswahl ausgesprochen. Einen CAS-Schiedsspruch hatten die Verbände der USA, Russlands, Kanadas, Algeriens und Finlands angeregt, nachdem bekannt geworden war, dass ein geplanter Verfassungszusatz dem von seinen Heimatverbänden nicht nominierten Pat McQuaid eine Hintertür zur Wiederwahl öffnen könnte. Mit einem Urteil des Lausanner Gerichts sollte möglichen Streitereien nach der Wahl vorgebeugt werden, so die fünf Verbände. Die Befugnis, über alle mit der Wahl verbundenen Aspekte zu entschieden, obliege jedoch leglich dem UCI-Kongress, der während der WM in Florenz das nächste Mal zusammentreten wird, heißt es in der Pressemitteilung des Exekutivkomitees. Pat McQuaid selber habe an den Beratungen nicht teilgenommen und keinen Einfluss auf den Negativentscheid gehabt.


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