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Doping-News: Gerichtsurteil zu Armstrong-Autobiografien - "geschützte Rede" und kein Betrug
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11.09.2013

Doping-News: Gerichtsurteil zu Armstrong-Autobiografien - "geschützte Rede" und kein Betrug

Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Inmitten seiner unzähligen Rechtsstreitigkeiten hat Lance Armstrong immerhin einen kleinen Teilerfolg errungen. Ein US-Bundesgericht in Kalifornien urteilte, dass die Behauptung, er habe seine Tour-Siege ohne Doping errungen, wie sie Armstrong in seinen beiden Autobiografien aufstellt, unter den ersten Verfassungszusatz fallen und damit als "geschützte Rede" gelten. Die Klage mehrerer Buch-Käufer und -Leser, die Armstrong sowie seinem Verlag und anderen Personen aus seinem Umfeld Betrug unterstellten, wurde abgewiesen. Auch seien die Worte, mit denen Armstrong zum Kauf der Bücher anregen wollte, "nicht-kommerziell" gewesen und erfüllten somit nicht den Tatbestand betrügerischer Werbung. Die Kläger hatten über 5 Millionen US-Dollar Wiedergutmachung gefordert. Armstrongs Autobiografien heißen "'It’s not about the bike" (dt. "Tour des Lebens") und "Every second counts" (dt. "Jede Sekunde zählt"). Sie erschienen 2000 und 2003.


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