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Doping-News: Staatsanwaltschaft hält Plädoyer im Schumacher-Prozess, fordert Geldstrafe
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22.10.2013

Doping-News: Staatsanwaltschaft hält Plädoyer im Schumacher-Prozess, fordert Geldstrafe

Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Wie angekündigt hat die Staatsanwaltschaft im Betrugsprozess gegen Stefan Schumacher heute ihr Plädoyer gehalten. Darin heißt es, der Radprofi sei "schuldig eines Betruges im Sinne von Paragraf 263 StGB", er habe sich also eine Täuschungshandlung an seinem früheren Arbeitgeber Team Gerolsteiner bzw. Hans-Michael Holczer zuschulden kommen lassen. Die Argumentation der Verteidigung, wonach der Teamchef von Schumachers Doping-Vergehen gewusst habe, sei eine bloße Unterstellung. Der Angeklagte habe seine Glaubwürdigkeit durch jahrelanges Leugnen verspielt und sein Doping-Geständnis schließlich aus reinem Kalkül abgelegt. Den entstandenen Schaden bezifferte der Staatswanwalt auf etwa 100.000 Euro und blieb dabei unter der ursprünglich genannten Zahl von 150.000 Euro. Die Werbeeinnahmen, die im Gehalt von Schumacher mit veranschlagt worden seien, seien schwer einzukalkulieren, hieß es zur Begrüdung. Die Anklage fordert eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 16.800 Euro, zahlbar in 210 Tagessätzen, sowie die Übernahme der Prozesskosten. Der Richter hatte zuvor eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 10.000 Euro vorgeschlagen, dies wurde von Schumacher aber zum wiederholten Mal abgelehnt.


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