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Doping-News: Ozontherapie-Arzt wird voraussichtlich angeklagt - Mantova-Verfahren fortgesetzt
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31.10.2014

Doping-News: Ozontherapie-Arzt wird voraussichtlich angeklagt - Mantova-Verfahren fortgesetzt

Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Die Staatsanwaltschaft im belgischen Rotselaar (Vlaams-Brabant) hat ihre Untersuchung bezüglich der Machenschaften des umstrittenen Sportmediziners Chris Mertens und seiner Patienten abgeschlossen. Das meldet "Het Nieuwsblad" heute. Ob ein Gerichtsverfahren eröffnet wird, entscheidet die Strafkammer in Leuven am 14. November. Dem Arzt wird vorgeworfen, die sogenannte Ozontherapie angewandt und im Zuge dessen den Sportlern Blut abgenommen, mit Ozon behandelt und wieder zugeführt zu haben. Damit habe er seine Patienten dazu gebracht, das Anti-Doping-Gesetz zu übertreten. Angeblich sind 19 Athleten als Klienten von Mertens bekannt. Auch wenn ihre Namen geheim gehalten wurden, so dürften dazu auf jeden Fall Radcrosser Tom Meeusen, Straßenradprofi Jurgen van den Broeck und Pieter Van Herck zählen. Die Sportler wären im aktuellen Strafverfahren, so denn eines zustandekommt, nicht angeklagt; sie könnten später aber noch sportrechtlich belangt werden, wobei Van Herck bereits im Juni 2013 zu einer Zweijahressperre verurteilt wurde.
Die Ozontherapie gilt als wirkungslos, doch ungeachtet dessen als Blutmanipulation, wie sie per se vom WADA-Code verboten wird. In Italien wurde Ex-Weltmeister Alessandro Ballan eben deswegen für zwei Jahre vom Wettkampf ausgeschlossen. Das CONI sah Blutdoping als erwiesen an, und seine Ausflucht, es habe sich "nur" um die Ozontherapie gehandelt, half Ballan nicht. Zu seiner Verurteilung führte eine von der belgischen völlig unabhängige und schon seit 2010 laufende Untersuchung. In deren Mittelpunkt stehen ein Apotheker namens Nigrelli, ein Arzt namens Bonazzi und über 20 weitere Personen aus dem aktuellen und früheren Umfeld der Mannschaft Lampre. Laut "Gazzetta dello Sport" soll heute in diesem Verfahren eine weitere Anhörung durchgeführt worden sein; auch für 14. und am 28. November hat das Gericht in Mantova Termine angesetzt. Bei der letzten Anhörung im Juli war zutage getreten, dass die bei Nigrelli beschlagnahmten Glasfläschen, anders als man zunächst annahm, keinerlei verbotene Substanzen enthielten.


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