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Deutschland: Anti-Doping-Gesetzentwurf sieht Gefängnisstrafen für Sportler und Hintermänner vor
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12.11.2014

Deutschland: Anti-Doping-Gesetzentwurf sieht Gefängnisstrafen für Sportler und Hintermänner vor

Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Das Anti-Doping-Gesetz, über das in Deutschland seit Monaten und eigentlich sogar seit Jahren gestritten wird, ist einen guten Schritt vorangekommen. Der Innen- und der Justizminister einigten sich auf einen Gesetzentwurf, der voraussichtlich im kommenden April das Parlament passieren wird. Darin vorgesehen sind u.a. bis zu drei Jahre Haft für Athleten, denen Doping nachgewiesen wird und/oder die mit Doping-Mitteln - auch nicht geringen Mengen - erwischt werden. Nicht nur Deutsche, sondern auch in Deutschland auffällig gewordene ausländische Sportler sollen von dem Gesetz erfasst werden, und zwar dann, wenn sie mit ihrem Sport "erhebliche Einnahmen erzielen" oder in einem NADA-Testpool erfasst sind. Freizeitsportler wären also nicht betroffen. Natürlich sollen auch die Hintermänner nicht ungestraft davonkommen. Wer Doping-Mittel vertreibt oder Athleten verschreibt, der kann für bis zu 10 Jahre ins Gefängnis wandern, insbesondere dann, wenn eine erhebliche Gesundheitsgefährdung vorliegt oder wenn es um Minderjährigen-Doping geht. Die Sportgerichtsbarkeit soll im Übrigen durch das Gesetz nicht obsolet gemacht werden; Doping-Sünder müssten also weiterhin auch mit Sperren rechnen. Themen wie Wettbetrug und Wettkampfverschiebung greift der Entwurf von Maas und De Maizière nicht auf.


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