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UCI: Verpflegungszonen müssen ab Januar durch sogen. Abfallzonen ergänzt werden
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17.11.2014

UCI: Verpflegungszonen müssen ab Januar durch sogen. Abfallzonen ergänzt werden

Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Wie Cycling Weekly meldet, wird die UCI ab dem 1.1.2015 für jedes Rennen, das über mindestens eine Verpflegungszone verfügt, sogen. Waste Zones ("Abfallzonen") verbindlich machen. Ein Zusatz des Paragrafen 2.3.026 schreibt vor, dass "jede Verpflegungszone von einer Zone für den Abfall ergänzt werden muss, die sich unmittelbar vor und unmittelbar hinter der Verpflegungszone befindet und wo die Fahrer ihren Müll loswerden können. Die Organisatoren müssen auch auf den letzten 20 Kilometern eine Abfallzone von ausreichender Länge einrichten, wo die Fahrer ihren Müll loswerden können." Die Entsorgung der Abfälle in den Waste Zones soll ebenfalls verbindlich werden. Fahrer, die sich nicht daran halten und dabei erwischt werden, wie sie ihren Müll in die Landschaft werfen, müssen eine - recht moderate - Strafzahlung von 50 Schweizerfranken leisten.


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