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UCI: Weltverband passt eigene Anti-Doping-Regeln dem neuen WADA-Code an
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06.01.2015

UCI: Weltverband passt eigene Anti-Doping-Regeln dem neuen WADA-Code an

Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Wie die UCI heute auf ihrer Webseite mitteilt, hat der Radsport-Weltverband seine Anti-Doping-Regeln anlässlich der Einführung des neuen WADA-Codes am 1.1.2015 angepasst.

Wesentliche Veränderungen:
- Ein Dopingvergehen verjährt erst nach 10, nicht schon nach 8 Jahren.
- Die Zusammenarbeit mit einer Person, welche von einer Anti-Doping-Organisation gesperrt wurde, gilt als Doping-Verstoß ("Prohibited Association").
- Bei einem Erstvergehen (bewusster Gebrauch einer verbotenen Substanz oder Besitz einer solchen) können Vierjahressperren verhängt werden.
- Ein auffälliger Befund (Adverse Analytical Finding) führt automatisch zur provisorischen Suspendierung, auch für nicht spezifizierte Substanzen (z. B. Maskierungssubstanzen) und auch nur auf Grundlage des Biologischen Passes.
- Fahrer, die nach einer Sperre wieder ins Renngeschehen einsteigen wollen, müssen sich in den sechs Monaten vor ihrer Rückkehr dreimal auf eigene Kosten von der Anti-Doping-Abteilung der UCI (CADF) testen lassen.
- Fahrer und andere Teammitglieder müssen jeden Doping-Verstoß, dessen sie gewahr werden, melden.
- Wenn zwei Fahrer einer Mannschaft einen Doping-Verstoß begehen, wird das Team von der UCI-Disziplinarkommission zwischen 15 und 45 Tagen suspendiert. Bei einem dritten Fall zwischen 15 Tagen und 12 Monaten. Zusätzlich wird eine Strafzahlung von 5% des Teambudgets fällig.
- Der Zeitraum, innerhalb dessen drei verpasste Tests zu einer Strafe führen, wird von 18 auf 12 Monate verkürzt.

Des Weiteren weist die UCI darauf hin, dass WADA-akkreditierte Labore Doping-Proben nicht mehr nur 8, sondern 10 Jahre lang aufbewahren müssen. Außerdem sollen die durch das CADF durchgeführten Tests überraschender und "schlauer" werden. Abschließend geht der Weltverband auf das übernationale Anti-Doping-Tribunal ein, dessen Schaffung im September beschlossen wurde. Es wird aus Richtern bestehen, die auf das Anti-Doping-Thema spezialisiert sind, und völlig unabhängig von der UCI operieren. Nur Fälle von international tätigen Athleten werden dort verhandelt. Das Tribunal soll dafür sorgen, dass alle Fälle mit gleicher Qualität, zügig und transparent durchgenommen, die nationalen Behörden entlastet werden und weniger Fälle vor dem CAS landen (das für Berufungsverfahren jedoch weiterhin zuständig ist). Die Anhörungen sollen größtenteils per Videokonferenz abgehalten werden.


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