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Doping-News: Floyd Landis muss auch nach Ablauf der Schuldentilgungsfrist nicht ins Gefängnis
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28.08.2015

Doping-News: Floyd Landis muss auch nach Ablauf der Schuldentilgungsfrist nicht ins Gefängnis

Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Von Floyd Landis war in letzter Zeit immer im Zusammenhang mit dem Verfahren US-Regierung vs. Lance Armstrong die Rede, welches der des Dopings überführte Ex-Radprofi angestoßen hatte. Doch der vermeintliche Tour-Sieger des Jahres 2006 hat bekanntlich auch noch eine eigene Geschichte geradezurücken. Im August 2012 wurde er zur Rückzahlung der von ihm unter Vorspiegelung falscher Tatsachen gesammelten Spendengelder in Höhe von ca. 478.000 US-Dollar verurteilt, wobei ihm eine Frist von drei Jahren gesetzt wurde. Diese ist nun um und die Schulden sind alles andere als beglichen - aber trotzdem muss Landis nicht ins Gefängnis, wie jetzt ein Gericht entschied. Dennoch bleibe die Grundforderung voll in Kraft, da Landis trotz seiner Einkommensknappheit der letzten Jahre potenziell wieder zu Geld kommen könnte, hieß es. Das Pikante dabei: Der Gerichtsbeschluss sieht ausdrücklich vor, dass der mittlerweile 39-Jährige die Summe, die ihm bei einer Verurteilung Armstrongs im oben genannten Prozess nach dem False Claims Act zustünde, in die Tilgung seiner Schulden steckt.


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