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Doping-News: WADA empfiehlt Amnestie für bestimmte Meldonium-Fälle
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14.04.2016

Doping-News: WADA empfiehlt Amnestie für bestimmte Meldonium-Fälle

Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Fallen die unzähligen positiven Meldonium-Tests, die vor allem russische Athleten betrafen, der WADA nun auf die Füße? Wie gestern zu lesen war, hat sich die Welt-Anti-Doping-Agentur zu einem nie da gewesenen Schritt entschlossen und die betroffenen nationalen Anti-Doping-Agenturen dazu aufgerufen, ihre Athleten freizusprechen, sofern in der positiven Probe weniger als ein Mikrogramm pro Milliliter Urin vorgefunden wurde. Der Grund dafür ist, dass noch keine abgeschlossene Studie zu der Frage vorliegt, wie schnell oder wie langsam sich Meldonium im Körper abgebaut - die Forschungen laufen noch. Erste Ergebenisse deuten aber darauf hin, dass weniger als ein Mikrogramm pro Milliliter auf eine Einnahme vor dem 1. Januar 2016 schließen lässt, also zu einem Zeitpunkt, als das leistungssteigernde Herz-/Kreislaufmittel noch nicht verboten war. Auch Athleten, die zwischen dem 1. Januar und 29. Februar positiv getestet wurden, und zwischen 1 und 15 Mikrogramm pro Milliliter aufwiesen, könnten unschuldig sein, wenn man eine Nachweisbarkeit von mehreren Monaten annimmt. Nur Athleten, die am oder nach dem 1. März positiv getestet wurden und zwischen 1 und 15 Mikrogramm pro Milliliter könnten nach derzeitiger Wissenslage sicher als Doping-Fälle gelten. Welcher Fall wie beurteilt werden muss, weiß man aber erst dann genau, wenn die Studien zum Abbauverhalten abgeschlossen sind.


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