|
|
Start >
Shortnews Doping-News: Lance Armstrong muss 10 Millionen Dollar an SCA Promotions zahlen |
|
16.02.2015 | |
Doping-News: Lance Armstrong muss 10 Millionen Dollar an SCA Promotions zahlenAutor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)Übereinstimmenden Medienberichten zufolge hat Lance Armstrong eine millionenschwere juristische Niederlage in Kauf nehmen müssen. Ein texanisches Schiedsgericht verurteilte ihn und Tailwind Sports, die Firma hinter dem früheren US Postal Team, zur Zahlung von 10 Million US-Dollar (8.825.500 Euro) an SCA Promotions. Diese Versicherungsgesellschaft hatte in den Jahren 2001 bis 2004 die Bonuszahlungen für Armstrongs Tour-Siege ausgeschüttet. Wie Armstrong jedoch bereits 2013 zugab, hatte er diese seine Erfolge unter dem Einfluss von Doping erzielt, womit sich seine in einem früheren Rechtsstreit mit SCA Promotions getätigte Aussage als Meineid herausstellte und die damals ausgehandelte Abmachung hinfällig wurde. Das texanische Gericht blieb unter der eigentlichen Forderung von 12 Millionen Dollar, dennoch handelt es sich wohl um die höchste Schadenersatzzahlung, die je einem einzelnen Beklagten in den USA auferlegt wurde. "Meineid darf sich niemals lohnen", begründeten die Richter ihr Verdikt. "Betrug erfordert reale, bedeutende Sanktionen." Amstrongs System sei ein "beispielloses Theater von weltweitem Meineid, Betrug und Konspiration" gewesen. Das Gericht legte Wert auf die Feststellung, dass es zu seinem Urteil allein aufgrund eigener Beweissammlung gekommen sei, ohne Rückgriff auf die Erkenntnisse der USADA. Update: Wie Cyclingnews berichtet, weigert Lance Armstrong sich, der Zahlungsanweisung des texanischen Gerichts Folge zu leisten - und zwar weil er schon vor dem Urteil als Bestandteil einer außergerichtlichen Einigung die Zahlung von 10 Millionen Dollar angeboten habe. Darauf sei SCA Promotions aber wiederum nicht eingegangen. Die Webseite schreibt außerdem, dass sich ein Mitglied des Schiedsgerichts mit dem Urteil seiner beiden Kollegen nicht einverstanden erklärt habe und die Meinung von Armstrongs Anwalt, nämlich dass die Einigung aus dem Jahr 2005 weiterhin Bestand habe, teile. |
|
16.02.2015 | |
Mehr zu diesem Thema bei Google suchen |