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UCI: Weltverband passt Regeln für WT-Team-Sanktionen und Punktemitnahme an
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09.11.2016

UCI: Weltverband passt Regeln für WT-Team-Sanktionen und Punktemitnahme an

Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Abseits vom Thema WorldTour-Reformen hat die UCI eine Reihe von kleineren Regelveränderungen in Kraft gesetzt, auf die Cyclingnews heute aufmerksam macht. Unter anderem wurde die Regel 2.15.128 angepasst, die Geldstrafen für WorldTour-Teams vorsieht, wenn sie nicht bei WorldTour-Rennen antreten. Demnach ist keine Strafzahlung fällig, wenn eine außergewöhnliche Situation im Zusammenhang mit Doping-Vergehen auftritt, sprich wenn mehr als ein Fahrer einer Mannschaft innerhalb eines Jahres positiv getestet wurde und das Team deswegen fürs nächste Rennen gesperrt ist. Damit entkräftet der Weltverband ein Argument, das Katusha beim Austritt aus dem MPCC anführte und das auf die Widersprüchlichkeit der beiden Prinzipien abstellte.
Außerdem regelte die UCI, dass beim Teamwechsel eines Fahrers oder einer Fahrerin während der Saison die Punkte, die er oder sie bis zu diesem Zeitpunkt erworben hat, nicht zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden, sondern beim alten verbleiben.
Des Weiteren wurden die Regeln für die Ranglistenpunktevergabe bei Teamzeitfahren angepasst sowie die Vorgaben für die Gestaltung von Teamtrikots liberalisiert.
Was den Frauenradsport betrifft, so vergrößerte die UCI die Maximaldistanz für WorldTour-Rennen auf 160 Kilometer für ein Eintagesrennen bzw. 140 Kilometer im Durchschnitt für Etappenrennen.


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