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Doping-News: Staatsanwaltschaft fasst Revision des Schumacher-Urteils ins Auge
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31.10.2013

Doping-News: Staatsanwaltschaft fasst Revision des Schumacher-Urteils ins Auge

Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Der Justiz-Marathon um Stefan Schumacher und seinen früheren Arbeitgeber Team Gerolsteiner ist möglicherweise noch nicht zu Ende. Zwei Tage, nachdem das Stuttgarter Landesgericht den Radprofi vom Betrugsvorwurf freigesprochen hat, legte die Staatsanwaltschaft nun Revision ein. Materielles und formales Recht sei verletzt worden, hieß es zur Begründung. Ob es allerdings wirklich zu einer Durchführung der Revision kommt, ist noch nicht entschieden. Zunächst muss das Gericht eine detaillierte schriftliche Begründung für sein Urteil vorlegen. Danach entscheide man über den nächsten Schritt, verlautete seitens der Staatsanwaltschaft. Die Anmeldung der Revision sei quasi prophylaktisch geschehen, um die dafür vorgesehene einwöchige Frist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Schumachers Anwalt gab sich gelassen. Damit habe man gerechnet, sagte er und hob seinerseits die Richtigkeit des Freispruchs hervor.


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