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Schweiz: Jan Ullrich droht doch keine Gefängnisstrafe wegen Unfallfahrt
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15.11.2016

Schweiz: Jan Ullrich droht doch keine Gefängnisstrafe wegen Unfallfahrt

Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Wie am Wochenende gemeldet wurde, muss Ex-Radprofi Jan Ullrich keine Haftstrafe wegen seiner alkoholisierten Unfallfahrt mit Personen- und Sachschaden vom Mai 2014 fürchten. Eurosport.de zufolge wird Ullrich wegen "vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln sowie mehrfachem vorsätzlichem Fahren in qualifiziert fahrunfähigem Zustand" angeklagt und nicht wegen schwerwiegender Raserei. Zwei Dinge haben den Ausschlag dafür gegeben, dass Ullrich anders als zuvor angenommen kein Gefängnisaufenthalt droht. Wie ein Gutachter herausfand, war der einzige deutsche Tour-de-France-Sieger knapp unter 140 km/h schnell und außerdem wirkte sich das von ihm eingenommene Beruhigungsmittel nicht auf die Fahrtauglichkeit aus. Der Prozess wird vor dem Bezirksgericht Weinfelden im Kanton Thurgau - wo sich das Unfallgeschehen abspielte - stattfinden. Mit einem Urteil ist aber erst nächstes Jahr zu rechnen.


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