<< älterer Bericht  | zurück zur News |  neuerer Bericht >>
Start > Shortnews
Schweiz: Jan Ullrich wegen Autofahrens "in fahrunfähigem Zustand" zu 21 Monaten auf Bewährung verurteilt
Suchen <strong>Shortnews</strong> Forum  <strong>Shortnews</strong> Forum  <strong>Shortnews</strong>
14.09.2017

Schweiz: Jan Ullrich wegen Autofahrens "in fahrunfähigem Zustand" zu 21 Monaten auf Bewährung verurteilt

Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Jan Ullrich ist wegen eines Autounfalls, den er 2014 im Kanton Thurgau unter Alkoholeinfluss verursachte und der Personen- und Sachschaden zur Folge hatte, verurteilt worden. Der Richter sprach eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten aus, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, Ullrich muss also nicht ins Gefängnis. Ein Gutachten aus dem Jahr 2016, das seine Geschwindigkeit als unter 140 km/h liegend einschätzte und den von ihm eingenommenen Medikamenten keinen wesentlichen Einfluss attestierte, hatte ihn entlastet.
So wurde er nur wegen "vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln sowie mehrfachem vorsätzlichem Fahren in qualifiziert fahrunfähigem Zustand" verurteilt, nicht wegen Raserei. Dennoch lag das Strafmaß über dem von der Staatsanwaltschaft geforderten (17 Monate auf Bewährung). Ullrich muss auch 10.000 Franken (8700 Euro) Buße zahlen.
Der Tour-de-France-Sieger von 1997 akzeptierte das Urteil voll und ganz: "Ich habe vor dreieinhalb Jahren einen Fehler begangen, den ich sehr bereue. Ansonsten habe ich alles gesagt. Ich bin froh, wenn es endlich vorbei ist", wird er von Eurosport.de zitiert.


      -> Übersicht aller Shortnews




Zum Seitenanfang von für Schweiz: Jan Ullrich wegen Autofahrens "in fahrunfähigem Zustand" zu 21 Monaten auf Bewährung verurteilt



Radsportnews auf Twitter - Radsport, Cycling, Radrennen live