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UCI: "Wir betrachten die außergerichtliche Einigung mit Verbruggen als null und nichtig"
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22.12.2015

UCI: "Wir betrachten die außergerichtliche Einigung mit Verbruggen als null und nichtig"

Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Es herrscht Verwirrung bezüglich einer außergerichtlichen Vereinbarung, die es zwischen der UCI und ihrem früheren Chef Hein Verbruggen gibt oder gegeben hat. Nach dem CIRC-Report, welcher Verbruggen und Pat McQuaid eine unangemessene Nähe zu Doping-Sünder Lance Armstrong nachwies, hatte der jetzige UCI-Präsident Brian Cookson seinen Vorvorgänger zum Verzicht auf den UCI-Ehrenvorsitz aufgefordert und entsprechende Schritte eingeleitet. Verbruggen hatte sich mehrfach gegen die Vorwürfe verwahrt, Cookson seinerseits scharf attackiert und mit rechtlichen Konsequenzen gedroht. Gestern nun berichtete Cyclingnews unter Berufung auf insidethegames.biz, Verbruggen habe tatsächlich Klage eingereicht und die Auseinandersetzung sei schließlich von der Ethikkommission des IOC geschlichtet worden. Demnach könne der Niederländer den Ehrenvorsitz behalten, die UCI sei verpflichtet worden, einen Hinweis auf seine Einschätzung des CIRC-Reports auf der eigenen Webseite zu veröffentlichen und der Weltverband müsse Verbruggens Gerichtskosten in Höhe von 40.000 Euro übernehmen. Heute erfolgte die Gegendarstellung der UCI, welche den Ablauf völlig anders schildert. In einem Statement, das Cyclingnews vorliegt, bestätigte Cookson, dass er sich letzten Sommer mit Verbruggen getroffen habe. "Wir kamen zu einer vertraulichen Vereinbarung, die sicherstellen sollte, neben anderen Dingen, dass er nicht länger seinen Einfluss geltend machen sollte, um die UCI zu kritisieren und in Schwierigkeiten zu bringen. Da Herr Verbruggen diesen seinen Verpflichtungen niemals nachgekommen ist, betrachten wir die Übereinkunft als null und nichtig. In der Zeit, da ich Präsident war, wurde niemals Geld an Herrn Verbruggen bezahlt." Cookson bestritt außerdem, dass die Angelegenheit jemals vor Gericht, geschweige denn vor dem IOC gelandet sei.


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