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Doping-News: Noch ein Teilerfolg für Armstrong – US Postal Service-Sponsorengelder müssen nicht zurückgezahlt werden
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08.03.2016

Doping-News: Noch ein Teilerfolg für Armstrong – US Postal Service-Sponsorengelder müssen nicht zurückgezahlt werden

Autor: Heike Oberfeuchtner (H.O.)



Im sogen. Whistleblower-Prozess, der von Floyd Landis angestoßen wurde und mittlerweile von der US-Regierung verfolgt wird, hat Lance Armstrong bzw. Tailwind Sports, die Firma hinter dem früheren US Postal Team, einen weiteren Etappensieg errungen. Laut USA Today entschied ein Bundesrichter, dass die Angeklagten nicht verpflichtet sind, die vom US Postal Service erhaltenen Sponsorengelder zurückzuzahlen. Es handelt sich um denselben Richter, der schon Mitte Januar urteilte, dass der Tatbestand von "reverse false claims" nicht erfüllt sei und der seine damalige Einschätzung nun ausweitet. Das Gericht habe die Einschätzung der Regierung, dass der Sponsorenvertrag die Besitzer des Teams zur Rückzahlen der Gelder im Falle des Vertragsbruchs (durch Doping) verpflichte, zurückgewiesen, hieß es. Eventuell reduziert sich die Summe, die die Regierung im Falle eines Schuldspruchs von Armstrong zurückverlangen könnte und die auf bis zu 100 Millionen Dollar geschätzt wurde, so erheblich.


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